Diese fünf Dinge fehlen auf fast jeder KMU-Website
Die meisten Firmenwebsites sind nicht hässlich. Sie sind unvollständig. Fünf Lücken kommen immer wieder vor — und alle fünf kannst du in einer halben Stunde selber prüfen.
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Nimm dein Handy, öffne deine eigene Website und tu so, als wärst du jemand, der dich nicht kennt. Nicht am grossen Bildschirm im Büro — auf dem Handy, denn dort landet der Grossteil derer, die dich unterwegs suchen. Und dann geh diese fünf Punkte durch.
1. Eine Telefonnummer, die man antippen kann
Auf sehr vielen Seiten steht die Nummer nur im Fussbereich, als Bild, oder gar nur auf der Unterseite «Kontakt». Wer dich anrufen will, muss dann tippen, kopieren oder auswendig lernen. Das ist die kürzeste Strecke zu einem Auftrag — und sie ist verstellt.
- Die Nummer gehört sichtbar in den oberen Bereich jeder Seite, nicht nur unten.
- Sie muss ein Anrufknopf sein: Auf dem Handy angetippt, wählt das Telefon direkt. Technisch ist das ein tel:-Link — sag deinem Webbetreuer genau das.
- Daneben gehört, wann du erreichbar bist. «Mo–Fr 7–18 Uhr» erspart beiden Seiten den Rückruf um zwanzig nach acht am Abend.
2. Fotos von der eigenen Arbeit
Gekaufte Symbolbilder erkennt man. Die lachende Frau mit dem Headset, der Handwerker mit dem makellosen Overall, das Team am Glastisch — das sind dieselben Bilder wie auf hundert anderen Seiten. Sie erzählen nichts über dich, und im schlechtesten Fall erzählen sie das Gegenteil: dass es nichts zu zeigen gibt.
Sechs bis zehn eigene Aufnahmen genügen. Eine fertige Arbeit, eine Aufnahme mitten in der Arbeit, dein Fahrzeug, dein Team oder wenigstens du, dein Laden oder deine Werkstatt von aussen, damit man dich findet. Bei Tageslicht, Handy quer halten, kein Blitz. Das ist kein Fotoshooting, das ist eine Viertelstunde.
3. Irgendein Preisrahmen
Der häufigste Einwand: «Das kann man bei uns nicht sagen, das hängt von so vielem ab.» Stimmt. Trotzdem hat jeder Betrieb eine Vorstellung davon, was ein typischer Auftrag kostet — sonst könnte er nicht offerieren. Wer gar nichts nennt, verliert zwei Sorten Leute: die mit zu kleinem Budget, die trotzdem anrufen und dir Zeit kosten, und die mit passendem Budget, die lieber dort anrufen, wo eine Zahl steht.
- «Ab CHF …» für die häufigste Leistung — mit dem Zusatz, was den Preis nach oben treibt.
- Ein durchgerechnetes Beispiel: «Küche, 12 m², Standardausführung: rund CHF …». Ein Fall genügt.
- Oder wenigstens die Rahmenbedingungen: Anfahrt inbegriffen bis wohin, Mindestauftrag ja oder nein, kostenlose Besichtigung ja oder nein.
4. Ein Formular, das wirklich ankommt
Kontaktformulare fallen still aus. Der Empfänger war die Mailadresse eines Mitarbeiters, der vor zwei Jahren gegangen ist. Das Postfach ist voll. Die Nachrichten landen im Spam-Ordner, weil der Absender nicht zur Domain passt. Niemand merkt es, weil ein Formular, das nichts sendet, genauso aussieht wie eines, das funktioniert.
Der Test, den du heute machen kannst
Fülle dein eigenes Formular aus, als wärst du ein Interessent, und schick es ab. Kommt innert fünf Minuten eine Mail? Wenn nein: Spam-Ordner prüfen. Kommt sie auch dort nicht an, ist dein Formular seit unbekannter Zeit ein Loch. Prüfe das viermal im Jahr — es dauert zwei Minuten und ist die billigste Versicherung, die es gibt.
Und wenn es ankommt: Frag im Formular nur nach dem, was du für den Rückruf wirklich brauchst. Name, Telefon oder Mail, ein Feld für das Anliegen. Jedes zusätzliche Pflichtfeld kostet Anfragen.
5. Belege dafür, dass es dich wirklich gibt
«Seit über 20 Jahren zuverlässig für Sie da» steht auf jeder zweiten Seite und beweist nichts. Belege sind Dinge, die jemand nachprüfen könnte:
- Gründungsjahr und Anzahl Mitarbeitende — konkrete Zahlen statt «viele Jahre».
- Verbands- oder Innungsmitgliedschaft, Fachausweis, Zertifizierung, Lehrbetrieb.
- Zwei, drei ausgeführte Aufträge mit Ort, Umfang und Bild. Kein Roman, drei Zeilen reichen.
- Das Einzugsgebiet mit Ortsnamen: «Zürich, Winterthur und Umgebung» ist prüfbar, «in der ganzen Region» nicht.
- Ein Gesicht und ein Name für den Erstkontakt. Man ruft lieber jemanden an als eine info@-Adresse.
Und das Pflichtprogramm nebenbei
Zwei Punkte sind keine Empfehlung, sondern Vorschrift. Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss nach Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb klar über seine Identität und seine Kontaktadresse informieren, E-Mail eingeschlossen — das ist das Impressum. Und seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz: Wer Personendaten bearbeitet, und das tut jedes Kontaktformular, muss darüber informieren. Das ist die Datenschutzerklärung. Beides gehört verlinkt in den Fussbereich. Für den Einzelfall fragst du am besten jemanden mit juristischer Ausbildung.
Lieber prüfen lassen als raten
Schick uns deine Adresse — wir schauen die fünf Punkte an und sagen dir, was fehlt. Auch wenn du nichts bei uns bestellst.
Wie eine Seite aussieht, auf der alle fünf Punkte sitzen, siehst du unter Referenzen — und was wir dafür übernehmen, steht unter Leistungen.
Fragen
Kurz und ehrlich beantwortet
Muss wirklich ein Preis auf die Website?
Kein exakter, aber ein Rahmen. Ein «ab»-Preis für die häufigste Leistung oder ein durchgerechnetes Beispiel genügt. Das filtert unpassende Anfragen heraus, bevor sie dich Zeit kosten, und schafft Vertrauen bei allen anderen.
Reichen Fotos vom Handy für eine Website?
Ja, wenn sie bei Tageslicht entstehen, quer gehalten sind und etwas Echtes zeigen. Ein ehrliches Handybild von deiner Arbeit wirkt stärker als ein perfektes gekauftes Symbolbild, das auf hundert anderen Seiten ebenfalls steht.
Wie prüfe ich, ob mein Kontaktformular funktioniert?
Selber ausfüllen und abschicken, dann Posteingang und Spam-Ordner prüfen. Wichtig ist, dass die Empfängeradresse tatsächlich jemand liest. Mach den Test viermal im Jahr — Formulare fallen still aus, ohne dass es jemand bemerkt.
Brauche ich als kleiner Betrieb ein Impressum?
Wer online Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG klar über Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail informieren. Dazu kommt die Informationspflicht aus dem revidierten Datenschutzgesetz, das seit dem 1. September 2023 gilt. Für deinen konkreten Fall fragst du am besten eine Fachperson.